Präambel: Reiner B2B-Fokus
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der creative-inside GmbH (im Folgenden "Agentur" genannt). Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbrauchergeschäfte sind kategorisch ausgeschlossen. Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher findet daher keine Anwendung.
Inhaltsübersicht
§ 1 Vertragliche Grundlagen & Geltungsbereich
1.1 Alle Leistungen der Agentur werden ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen erbracht. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.2 Individuelle Vertragsvereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Sie bedürfen der Schriftform und der Gegenzeichnung durch die Agentur.
§ 2 Projektdurchführung & Vorzeitiger Rücktritt
2.1 Tritt der Auftraggeber vor der vollständigen Fertigstellung eines beauftragten Web- oder Software-Projekts vorzeitig vom Vertrag zurück (Kündigung des Werkvertrags), ist er verpflichtet, die bis dahin geleisteten Arbeiten zu vergüten.
2.2 Zur Vereinfachung der Abrechnung gilt in diesem Fall folgende Staffelung als vereinbart, sofern nicht der genaue Stundenaufwand exakt beziffert werden kann: Die Leistungsphasen Konzeption/Layout, technische Umsetzung/Programmierung sowie Inhaltseinpflege/Launch werden bei Abbruch jeweils pauschal mit einem Drittel (1/3) der vertraglichen Gesamtvertragssumme abgerechnet, sofern die jeweilige Phase durch die Agentur bereits begonnen wurde.
2.3 Vereinbarte Aktualisierungsservices umfassen ausschließlich inhaltliche Anpassungen (sog. Content-Updates, z. B. den Austausch von Texten oder Bildern). Diese werden regulär an Werktagen in der Zeit von 09:00 bis 18:00 Uhr vorgenommen. Technische System-Aktualisierungen (wie z. B. Core-Updates, Security-Patches oder Software-Upgrades) sind hiervon ausdrücklich ausgenommen, sofern hierfür kein gesondertes Service Level Agreement (SLA) zur technischen Wartung vereinbart wurde.
§ 3 Hosting, Domains & Service Level Agreements (SLA)
3.1 Laufzeit und Kündigung: Sofern nicht anders vereinbart, werden Hosting-, Wartungs- und Domainverträge auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch für eine initiale Vertragslaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 30 Tagen vor Laufzeitende in Schriftform (Brief, E-Mail) gekündigt wird.
3.2 Domain-Verwaltung: Die Agentur wird bei der Beschaffung oder Pflege von Domains lediglich als Vermittler zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vergabestelle (z.B. DENIC) tätig. Domains werden stets auf den Namen des Kunden registriert. Bei Vertragsbeendigung ist die Agentur berechtigt, die Domain freizugeben, sofern der Kunde nicht rechtzeitig einen Providerwechsel (KK-Antrag) initiiert.
3.3 Erreichbarkeit & Wartungsfenster: Die Agentur gewährleistet im Jahresmittel eine Erreichbarkeit ihrer Webserver von 98 %. Ausgenommen hiervon sind geplante Wartungsarbeiten sowie Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen Problemen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, Angriffe) nicht zu erreichen ist.
§ 4 Vergütung, Rechnungsstellung & SEPA-Lastschrift
4.1 Fälligkeit: Rechnungen sind sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Hosting- und Service-Pauschalen werden regulär im Voraus abgerechnet. Die Preise sind Festpreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2 Zahlungsverzug: Befindet sich der Kunde im Verzug, ist die Agentur berechtigt, vertragliche Dienstleistungen (inklusive des Hostings) bis zum Ausgleich der Forderungen vorübergehend zu sperren. Im Verzugsfall werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gem. § 288 Abs. 2 BGB berechnet.
4.3 SEPA-Firmenlastschrift: Nimmt der Kunde am SEPA-Lastschriftverfahren teil, ermächtigt er die Agentur, fällige Beträge von dem benannten Konto einzuziehen. Kann eine Lastschrift aufgrund mangelnder Deckung oder Angabe falscher Bankdaten nicht eingelöst werden, hat der Kunde die anfallenden Bank-Rücklastschriftgebühren sowie eine angemessene Bearbeitungspauschale zu tragen.
4.4 Preisanpassungen: Die Agentur ist berechtigt, laufende Service-Gebühren unter Einhaltung einer Vorankündigungsfrist von 6 Wochen der Marktentwicklung anzupassen.
§ 5 Abnahme, Mängelrüge & Haftung
5.1 Inhaltsverantwortung: Für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit sowie die wettbewerbs-, marken- und urheberrechtliche Zulässigkeit der bereitgestellten Daten und Website-Inhalte ist allein der Auftraggeber verantwortlich.
5.2 Abnahme & kaufmännische Rügepflicht: Mit der produktiven Freigabe (Go-Live) und der Übertragung auf den Produktivserver gilt das Projekt als abgenommen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr obliegt dem Auftraggeber eine Untersuchungs- und Rügepflicht (analog § 377 HGB). Das bedeutet: Offensichtliche inhaltliche oder funktionale Mängel (z. B. Darstellungsfehler, fehlerhafte Verlinkungen, sichtbare Fehlfunktionen) sind der Agentur unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen nach Bereitstellung (z. B. auf einer Staging-Umgebung), schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt eine fristgerechte Rüge, gilt die Leistung in Bezug auf diese offensichtlichen Mängel als vertragsgemäß genehmigt. Die gesetzliche Gewährleistung für verdeckte Mängel bleibt hiervon unberührt.
5.3 Haftungsbegrenzung: Die Haftung der Agentur auf Schadensersatz ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet die Agentur auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden (maximal in Höhe der vertraglichen Jahresvergütung). Ausgeschlossen von der Beschränkung ist die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 6 Urheberrecht & Referenzen
6.1 Rechtevorbehalt: Die Agentur behält sich alle Rechte, insbesondere das Urheberrecht, an sämtlichen erstellten kreativen Elementen, Konzepten, Quellcodes und Designentwürfen vor. Eine über den Vertragszweck hinausgehende Verwendung bedarf der schriftlichen Genehmigung.
6.2 Referenzrecht: Die Agentur ist berechtigt, erbrachte Leistungen zeitlich unbeschränkt zu eigenen Präsentationszwecken zu verwenden. Sie darf die Projekte in eine Referenzliste aufnehmen und einen dezenten Hinweis im Footer der erstellten Website platzieren, sofern keine abweichende Verschwiegenheitsvereinbarung (NDA) getroffen wurde.
§ 7 Datenschutz & Schlussbestimmungen
7.1 Datenschutz: Die Agentur verarbeitet Daten des Kunden gem. DSGVO elektronisch zur Erfüllung des Vertragszwecks. Soweit erforderlich, schließen die Parteien einen Vertrag über Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO ab.
7.2 Konfliktlösung: Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei etwaigen Unstimmigkeiten stets zuerst den partnerschaftlichen Kontakt mit der Agentur zu suchen, um eine einvernehmliche Klärung herbeizuführen.
7.3 Gerichtsstand & Recht: Erfüllungsort für alle Leistungen ist Schwerte. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das Amtsgericht Hagen. Es gilt ausnahmslos das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
7.4 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.